Erklärung zur
Barrierefreiheit
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webadresse – www.kaiserbaeder-auf-usedom.de
Die KaiserbäderTourismusService GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Bedienhinweise
Für eine verbesserte Zugänglichkeit wird die Dritt-Anbieter-Erweiterung Eye-Able® (https://eye-able.com) verwendet. Diese ermöglicht die Anpassung an die individuellen Einschränkungen und unterstützt Kontrastmodi, Farbenblindheitsanpassungen, Schriftgrößen, als auch die Möglichkeit Animationen auszuschalten oder die Webseite vorlesen zu lassen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Nicht-Text-Inhalte:
- Mehreren Elementen fehlt ein Alternativtext
- Mehrere Bilder haben den Dateinamen als Alternativtext, oder er fehlt gänzlich
- Einige Elemente sind nur dekorativ
Grafiken:
- An einigen Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet, in einigen Fällen lässt sich der enthaltene Text nicht über den Alternativtext erfassen.
Audio-Visuelle Medien:
- Viele Videos verfügen nicht über Untertitel
- Audioinhalte verfügen nicht über Audiodeskriptionen
Dokumente:
- Die meisten PDF- und Worddokumente sind nicht barrierefrei
Fokussierung:
- Vereinzelt ist bei Elementen nicht klar zu erkennen, dass sie sich im Tastaturfokus befinden
- Einige nicht sichtbare Elemente können fokussiert werden.
Kontrast:
- In einzelnen Fällen sind die Mindestanforderungen an den Kontrast nicht gegeben
- Links im Fließtext unterscheiden sich farblich vom umliegenden Text, bei Interaktion wird dieser Unterstrichen und bekommt eine im Vergleich zum Hintergrund eine kontrastreichere Farbe, ohne Interaktion ist der Kontrast nicht ausreichend
Kontrast:
- In einzelnen Fällen sind die Mindestanforderungen an den Kontrast nicht gegeben
- Links im Fließtext unterscheiden sich farblich vom umliegenden Text, bei Interaktion wird dieser Unterstrichen und bekommt eine im Vergleich zum Hintergrund eine kontrastreichere Farbe, ohne Interaktion ist der Kontrast nicht ausreichend
Dritt-Anbieter-Einbindungen:
- Instagram Feed Pro Basic
- Die Einbindung des Instagram Feed kann nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und muss vom Plug-In Entwickler angepasst werden.
- Panomax-Webcams (https://www.panomax.com):
- Die Einbindung unserer Webcams ist nicht vollständig barrierefrei
- Einige Elemente in den Webcams haben keinen Alternativtext
Gebärdensprache:
- Es gibt keine Erklärungen von Inhalten in Deutscher Gebärdensprache.
Überschriftenhierarchie:
- In einzelnen Fällen ist die Überschriftenhierarchie nicht vollständig nachvollziehbar.
Linkszweck:
- Mehrere Linktexte sind nicht aussagekräftig.
Fehler:
- Fehlermeldungen in Formularen werden nicht ausreichend gekennzeichnet
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Feedbackformular Barrierefreiheit
Durchsetzungsverfahren
Kontakt der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Stelle
Telefon:
038378 244 44
E-Mail:
info@kaiserbaeder-auf-usedom.de
Anschrift:
KaiserbäderTourismusService GmbH
Waldstraße 1
17429 Seebad Bansin
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.