Kontakt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Als Anlaufstelle für Medienvertreter ist es uns ein Anliegen, umfassende Informationen über die Kaiserbäder zur Verfügung zu stellen.

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KaiserbäderTourismusService GmbH   I   Marketing   I   Waldstraße 1   I   17429 Seebad Bansin




Dokumente & Anträge
Fremdenverkehrsabgabesatzung
Die Seeheilbäder der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin mit den Ortsteilen Bansin-Dorf, Gothen, Neu- und Alt-Sallenthin sind staatlich anerkannte Kurorte im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zur Deckung der Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung wird durch die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben.
Kurabgabesatzung 2024
Die Ortsteile der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf - die Seeheilbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin und Seebad Heringsdorf sowie die Ortsteile Gothen, Bansin Dorf, Neu Sallenthin, Alt Sallenthin und Sellin - sind staatlich anerkannte Kurorte im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Antrag auf Rückerstattung der Kurabgabe für Familienangehörige ab dem 01.01.2024
Mit dem Erlass der neuen Kurabgabesatzung entfällt ab dem 01.01.2024 die Befreiung der nahen Verwandten von der Kurabgabe. Gemäß der Haushaltsverfügung vom 21.12.2023 kann eine Rückerstattung der Kurabgabe für max. 4 Familienangehörige pro Haushalt á max. 20 Tage beantragt werden.
Strandsatzung
Die Vorschriften dieser Satzung finden Anwendung auf den Badebetrieb am Ostseestrand der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Zum Badebetrieb gehören auch die Aufstellung von Strandkörben, die Versorgung der Strandbesucher sowie die Aufstellung von Sportgeräten.
Entgeltordnung
Entgeltordnung zur Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Ostseestrand im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf.
Antrag zur Aufstellung privater Strandkörbe
Die Satzung über die Einschränkungen des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Strand der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beschränkt die Genehmigungen zum Aufstellen von privaten Strandkörben auf einen Strandkorb pro Haushalt für Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer.