Für ein gemeinsames, friedliches und rücksichtsvolles Miteinander sind Regeln und Richtlinien unerlässlich, dies gilt auch für den Besuch unserer Strände. In den folgenden Dokumenten finden Sie alle Informationen zum Verhalten am Strand und an der Promenade sowie zur Erhebung der Kurabgabe in den Kaiserbädern.
Strandsatzung
Die Vorschriften dieser Satzung finden Anwendung auf den Badebetrieb am Ostseestrand der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Zum Badebetrieb gehören auch die Aufstellung von Strandkörben, die Versorgung der Strandbesucher sowie die Aufstellung von Sportgeräten.
1. Änderung der Anlage 1 zur Strandsatzung
Kurabgabesatzung
Die Ortsteile der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf – die Seeheilbäder Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin und Seebad Heringsdorf sowie die Ortsteile Gothen, Bansin Dorf, Neu Sallenthin, Alt Sallenthin und Sellin – sind staatlich anerkannte Kurorte im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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